Kursanmeldung

Ich melde mich verbindlich zum folgenden Kurs an:

Krabbelgruppe 6-12 Mon.     Termine ab 28.04.2026

Vorname* Nachname*
Ihr Geburtsdatum* Straße, Nr.*
PLZ* Ort*
Telefon Festnetz Telefon Mobil
E-Mail* Versicherungsart* gesetzlich        privat
IK Nummer der Versicherung Versicherungs-Nr.
Voraussichtl. Entbindungstermin Geburtsdatum Kind

Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (AGB) für Kurse

(gültig ab 1. November 2025 gemäß neuem Hebammenhilfevertrag)

1. Anmeldung und Teilnahme

Die Online- oder schriftliche Anmeldung zu einem Kurs ist verbindlich.
Eine kostenfreie Stornierung ist innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung per E-Mail oder Brief möglich.

Eine Abmeldung nach Ablauf dieser Frist ist nur bis 21 Tage vor Kursbeginn möglich und muss schriftlich erfolgen.
Bei späterer Abmeldung ist die volle Kursgebühr zu zahlen, wenn keine Ersatzperson den Platz übernimmt.

2. Kursinhalt und Leistungserbringung

a. Der Geburtsvorbereitungskurs umfasst bis zu 14 Kursstunden (max. 840 Minuten).

Die Kursstunden der Schwangeren werden von der Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet, sofern:
• noch kein Geburtsvorbereitungskurs in dieser Schwangerschaft besucht wurde und
• eine gültige Versicherung besteht.
Die Partnerteilnahme ist eine Privatleistung und wird privat in Rechnung gestellt.

b. Andere von der Hebamme angebotene Kurse sind keine Kurse im Rahmen des Hebammenhilfevertrags nach §134a SGB V und sind somit eine Privatleistung.

3. Partnerteilnahme im Geburtsvorbereitungskurs

Bei Geburtsvorbereitungskursen können alle Stunden mit Partner*in (Ehepartner*in, Lebensgefährt*in usw.) besucht werden. Hierfür wird eine Partnergebühr fällig.
Die Partnergebühr ist nicht Teil der Kassenleistung und wird separat als Wahlleistung berechnet. Die Partnergebühr ist spätestens 21 Tage vor Kursbeginn zu entrichten.
Die Rechnung wird nach dem Kurs gestellt und dient somit auch als Teilnahmebescheinigung; manche Krankenkassen erstatten sie teilweise.

4. Pflichten der Teilnehmer*in im Geburtsvorbereitungskurs

Die Teilnehmerin verpflichtet sich,
• an allen vereinbarten Terminen teilzunehmen,
• den Erhalt jeder Kursstunde zu unterschreiben (Versichertenbestätigung),
• ihre gültige Versichertenkarte vor Kursbeginn vorzulegen,
• und die Hebamme zu informieren, falls sie bereits ähnliche Leistungen von einer anderen Hebamme in Anspruch genommen hat.

Unterbleibt die Unterschrift oder werden falsche Angaben gemacht und lehnt die Krankenkasse daher die Vergütung ab, muss die Teilnehmerin den entsprechenden Betrag privat ersetzen.

Versäumt die Versicherte schuldhaft einzelne Kursstunden, leistet die Versicherte gegenüber der Hebamme Ersatz in Höhe des Betrages, die die Hebamme gegenüber der Krankenkasse abgerechnet hätte, wenn die Versicherte ihre vertragliche Pflicht zur Kursteilnahme erfüllt hätte.

5. Kursorganisation

Die Hebamme kann aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen Kursstunden verschieben oder sich vertreten lassen.
Eine Vertretung durch eine andere Hebamme ist zulässig, wird aber nicht garantiert.
Bei zu geringer Teilnehmerzahl kann der Kurs abgesagt werden.

Während des Kurses ist es nicht gestattet, Ton- oder Bildaufnahmen zu machen oder weiterzugeben.

6. Zahlung

Die Partnergebühr sowie Gebühren für nicht von der Krankenkasse übernommene Kurse sind spätestens 21 Tage vor Kursbeginn auf das in der Kursbestätigung angegebene Konto zu zahlen.

Für privat zu zahlende Leistungen gilt eine Zahlungsfrist von 28 Tagen nach Rechnungserhalt.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

7. Haftung und Verantwortung

Die Teilnahme an allen Kursen erfolgt auf eigene Verantwortung.
Gesundheitliche Risiken oder Einschränkungen sind der Hebamme vor Kursbeginn mitzuteilen.
Bei Unsicherheiten sollte ärztlicher Rat eingeholt werden.

Die Hebamme haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung.
Für selbstverschuldete Unfälle sowie für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände oder Geld wird keine Haftung übernommen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Wird eine Ärztin/ein Arzt hinzugezogen oder ein Krankentransport notwendig, entstehen eigene Verträge mit diesen Leistungserbringern.

8. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung gilt, was dem Sinn der Vereinbarung am nächsten kommt.

Mit der Anmeldung bestätigt der/die Teilnehmer*in, über diese AGB informiert worden zu sein und sie verstanden zu haben.
Sie erhält eine Kopie dieser Bedingungen.

Ich habe die AGB und Teilnahmebedingungen gelesen, zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.